Rechtsprechung
   BVerwG, 08.05.1989 - 8 B 42.89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,11776
BVerwG, 08.05.1989 - 8 B 42.89 (https://dejure.org/1989,11776)
BVerwG, Entscheidung vom 08.05.1989 - 8 B 42.89 (https://dejure.org/1989,11776)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Mai 1989 - 8 B 42.89 (https://dejure.org/1989,11776)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,11776) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 01.10.1986 - 8 C 31.84

    Wehrpflicht - Zurückstellung über das 28. Lebensjahr hinaus - Unzumutbare Härte -

    Auszug aus BVerwG, 08.05.1989 - 8 B 42.89
    Nach dem Urteil des Senats vom 1. Oktober 1986 - BVerwG 8 C 31.84 - (Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 166 S. 56 [58 f.]) kann der Vollzug eines Einberufungsbescheides auch länger als drei Monate ausgesetzt werden, wenn die Zurückstellung vom Wehrdienst wegen einer unzumutbaren Härte im Sinne von § 12 Abs. 6 Satz 2 WPflG über die für den Grundwehrdienst geltende gesetzliche Altersgrenze (§ 5 Abs. 1 Satz 1 WPflG) hinaus zur völligen Freistellung des Wehrpflichtigen vom Wehrdienst führen würde.

    Denn diese Entscheidungen wurden durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. Oktober 1986 (a.a.O. S. 58) modifiziert.

  • BVerwG, 17.09.1981 - 8 C 71.80

    Überprüfung der Rechtswidrigkeit eines Einberufungsbescheides - Zurückstellung

    Auszug aus BVerwG, 08.05.1989 - 8 B 42.89
    Es weicht auch nicht in einer die Revision eröffnenden Weise von den in der Beschwerde angeführten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. April 1980 - BVerwG 8 C 18.79 - (Buchholz 448.11 § 13 ZDG Nr. 1 S. 1) und vom 17. September 1981 - BVerwG 8 C 71.80 - (Buchholz 448.11 § 11 ZDG Nr. 14 S. 1) ab.
  • BVerwG, 23.04.1980 - 8 C 18.79

    Kurzfristige Härtelagen - Zurückstellung des Kriegsdienstverweigerers -

    Auszug aus BVerwG, 08.05.1989 - 8 B 42.89
    Es weicht auch nicht in einer die Revision eröffnenden Weise von den in der Beschwerde angeführten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. April 1980 - BVerwG 8 C 18.79 - (Buchholz 448.11 § 13 ZDG Nr. 1 S. 1) und vom 17. September 1981 - BVerwG 8 C 71.80 - (Buchholz 448.11 § 11 ZDG Nr. 14 S. 1) ab.
  • BVerwG, 22.08.1979 - 6 P 52.78

    Mitbestimmung im Personalvertretungsrecht - Auswahl des Farbanstrichs in neuen

    Auszug aus BVerwG, 08.05.1989 - 8 B 42.89
    Bei einer Änderung oder Modifizierung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist jedoch eine Divergenz nur dann entscheidungserheblich, wenn durch das angefochtene Urteil die letzte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Frage gestellt wird (vgl. Beschluß vom 22. August 1979 - BVerwG 6 P 52.78 - Buchholz 238.3 A § 83 BPersVG Nr. 13 S. 25 [26 f.]).
  • BVerwG, 22.05.1987 - 8 C 52.86

    Einberufung zum Zivildienst - Zurückstellung - unzumutbare Härte -

    Auszug aus BVerwG, 08.05.1989 - 8 B 42.89
    Mit dieser durch das Urteil vom 22. Mai 1987 - BVerwG 8 C 52.86 - (Buchholz 448.11 § 13 ZDG Nr. 4 S. 1 [4 f.]) bestätigten Rechtsprechung des Senats steht das angefochtene Urteil im Einklang.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht